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Änderungen beim Bezug von Leistungen für Arbeitslose

 

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Arbeitslosengeld bis zu einer Dauer von 18 Monaten beanspruchen. Durch eine Übergangsregelung gilt dies erst ab dem 1. Februar 2006. Wenn innerhalb dieses Übergangszeitraumes ein Arbeitgeber über 54-jährige entlässt, ist er verpflichtet, das Arbeitslosengeld ans Arbeitsamt zurückzuzahlen.

Das neue Arbeitslosengeld II wird ab dem 1. Januar 2005 eingeführt. Damit wird die bisherige Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe auf dem bisherigen Niveau der Sozialhilfe zusammengefasst. Es gibt nun Leistungen aus einer Hand. Diese umfassen neben der Grundleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts auch Leistungen, die der Integration in das Arbeitsleben dienen.

Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II soll grundsätzlich über das Arbeitsamt erfolgen, die vormalige Bundesanstalt für Arbeit wurde in "Bundesagentur für Arbeit" umbenannt. Den Kommunen wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II an sich zu ziehen.

Beim Arbeitslosengeld werden die Tatbestände für die Verhängung von Sperrzeiten erweitert. So kann z.B. auch dann eine Sperrzeit verhängt werden, wenn der Arbeitslose nach einer entsprechenden Belehrung keine ausreichenden Eigenbemühungen bei der Arbeitssuche nachweist oder etwa an angeordneten medizinischen oder psychologischen Untersuchungen nicht teilnimmt. Arbeitslose müssen also die Belehrungen des Arbeitsamtes ("Arbeitsagentur") ernster nehmen, die Merkblätter genauer durchlesen, anderenfalls müssen sie mit Sanktionen rechnen. Bei Sperrzeiten von insgesamt mehr als 21 Wochen erlischt der Anspruch ganz. Auch bei Beziehern des Arbeitslosengeldes II sieht das Gesetz Sanktionen vor: So soll bei der erstmaligen Ablehnung einer Erwerbstätigkeit oder bei fehlenden Eigenbemühungen eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II um 30 % für 3 Monate erfollgen, Jugendlichen unter 25 Jahren soll das Arbeitslosengeld sogar gänzlich gestrichen werden.

 

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